Immobilienrecht

Unsere Beratung und außergerichtliche und gerichtliche Interessenvertretung umfasst alle Aspekte aus dem Rechtsverhältnis zwischen Erwerbern und Veräußerern von Immobilien bei Übertragungen aus Anlass eines Verkaufs, einer Ehescheidung oder eines Erbfalls. Hierzu gehören Prüfung notarieller Vertragsentwürfe ebenso wie Minderung, Schadensersatzansprüche Anfechtung oder Rückabwicklung aus abgeschlossenen Verträgen.

Fachanwalt für Familienrecht

Kanzlei für Erbrecht und Familienrecht
Alte Bonnstrasse 2 d
50321 Brühl

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