Immobilienauseinandersetzung im Erbfall

Unsere Beratung und außergerichtliche und gerichtliche Interessenvertretung umfasst alle Aspekte aus dem Rechtsverhältnis zwischen Erwerbern und Veräußerern von Immobilien bei Übertragungen aus Anlass eines Verkaufs, einer Ehescheidung oder eines Erbfalls. Hierzu gehören Prüfung notarieller Vertragsentwürfe

Fachanwalt für Familienrecht

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